Strompreis · Smart Meter
Smart Meter: Brauche ich einen, und was kostet er?
Pflicht ist ein Smart Meter ab 6.000 kWh Verbrauch im Jahr, mit Wärmepumpe oder Wallbox nach § 14a und bei Solaranlagen über 7 kW. Die Kosten sind gesetzlich gedeckelt: meist 30 bis 50 Euro im Jahr.
Stand: Gesetzesstand gelesen am 28.10.2026
Was gilt bei mir?
Dein Ergebnis
- Pflichtfall
Kein Pflichtfall nach deinen Angaben.
Dein Messstellenbetreiber darf optional ein intelligentes Messsystem einbauen.
- Zählerkosten je Jahr
Moderne Messeinrichtung: höchstens 25 € im Jahr.
Bei optionalem iMSys-Einbau: höchstens 30 € im Jahr.
- Steuerbox je Jahr
Keine zusätzliche Steuerbox nach diesen Angaben.
- Einmaliger Einbau
Kein vorzeitiger Wunsch-Einbau gewählt.
- Einspeisung
Kein Hinweis zur 60-%-Regel für diese Auswahl.
Alle Beträge sind gesetzliche Höchstbeträge, brutto. Treffen mehrere Fälle zu, gilt die höchste zutreffende Grenze (§ 30 Abs. 5 MsbG). § 30 MsbG (öffnet in neuem Fenster)
Was ist ein Smart Meter?
Ein intelligentes Messsystem (iMSys) ist ein digitaler Zähler mit Kommunikationseinheit (Smart-Meter-Gateway).
Wer muss ein intelligentes Messsystem bekommen?
Pflichtfälle sind ein Verbrauch über 6.000 kWh im Jahr, eine Vereinbarung nach § 14a EnWG oder eine Erzeugungsanlage über 7 kW. In den anderen Fällen darf der Messstellenbetreiber optional einbauen. Alle übrigen Zähler werden bis Ende 2032 mindestens moderne Messeinrichtungen.
Der Einbau in Pflichtfällen läuft schrittweise bis spätestens Ende 2032 (§ 45 MsbG). Einen genauen Termin nennt dein Messstellenbetreiber.
Quellen: § 29 MsbG (Abs. 1–3) (öffnet in neuem Fenster) · § 45 MsbG (Pflichteinbau) (öffnet in neuem Fenster)
Was kostet ein Smart Meter?
Für Haushalte gelten je nach Verbrauch oder Erzeugungsleistung die folgenden jährlichen Obergrenzen. Für § 14a sind es höchstens 50 € für das iMSys, für die Steuerbox zusätzlich höchstens 50 €. Optionaler iMSys-Einbau: höchstens 30 € im Jahr für den Anschlussnutzer (insgesamt höchstens 60 €). Eine moderne Messeinrichtung kostet höchstens 25 € im Jahr. Der Netzbetreiber zahlt bei den Pflichtstufen zusätzlich höchstens 80 €; das ist nicht dein Anteil. Vorzeitiger Einbau auf Verlangen: einmalig höchstens 100 €, innerhalb von 4 Monaten nach Auftrag. In optionalen Fällen kommen beim Wunsch-Einbau zusätzlich höchstens 30 € im Jahr hinzu.
| Verbrauch oder Solaranlage | Höchstbetrag |
|---|---|
| über 6.000 bis 10.000 kWh | höchstens 40 € |
| über 10.000 bis 20.000 kWh | höchstens 50 € |
| über 20.000 bis 50.000 kWh | höchstens 110 € |
| über 50.000 bis 100.000 kWh | höchstens 140 € |
| über 7 bis 15 kW | höchstens 50 € |
| über 15 bis 25 kW | höchstens 110 € |
| über 25 bis 100 kW | höchstens 140 € |
| über 100.000 kWh oder über 100 kW | angemessen, kein fester Betrag |
Quellen: § 30 MsbG (Abs. 1, 2, 3 und 5) (öffnet in neuem Fenster) · § 32 MsbG (Abs. 1) (öffnet in neuem Fenster) · § 34 MsbG (Abs. 2 Satz 2 Nr. 1) (öffnet in neuem Fenster) · § 35 MsbG (Abs. 1 Nr. 1) (öffnet in neuem Fenster)
Was gilt beim Balkonkraftwerk?
Ein Steckersolargerät bis 2 kW und 800 VA hinter dem Zähler ist von der 60-%-Regel ausgenommen. Ob du aus anderen Gründen ein intelligentes Messsystem brauchst, zeigt der Rechner oben.
Quellen: § 29 MsbG (Abs. 1–3) (öffnet in neuem Fenster) · § 9 EEG (Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, Nr. 2 Buchst. b und Nr. 3; Satz 3 Nr. 3) (öffnet in neuem Fenster)
Dynamischer Tarif braucht ein iMSys
Stromanbieter müssen Kunden mit intelligentem Messsystem einen dynamischen Tarif anbieten (§ 41a Abs. 2 EnWG). Ohne intelligentes Messsystem gibt es also keinen dynamischen Tarif. Rechne mit deinen Tarif- und Zählerkosten.
Quellen: § 41a EnWG (Abs. 2) (öffnet in neuem Fenster) · Bundesnetzagentur: Moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme (Verbraucherinformation) (öffnet in neuem Fenster)
Was bedeutet § 14a?
Wärmepumpen, private Ladepunkte, Klimaanlagen, Speicher und Nachtspeicher können nach § 14a gesteuert werden. Der Netzbetreiber darf steuern, dafür sinkt das Netzentgelt; die Details legt die Bundesnetzagentur fest.
Quellen: § 14a EnWG (Steuerbare Verbrauchseinrichtungen) (öffnet in neuem Fenster)
Was bedeutet die 60-%-Regel?
Für Anlagen unter 100 kW gilt: Mit Einspeisevergütung und ohne intelligentes Messsystem darf die Anlage höchstens 60 % ihrer Leistung einspeisen (§ 9 Abs. 2 EEG). Ob das für deine Anlage gilt, hängt vom Datum der Inbetriebnahme ab; das weiß dein Netzbetreiber. Gilt nicht für Steckersolargeräte bis 2 kW und 800 VA. Ab 100 kW muss der Netzbetreiber die Einspeisung abrufen und fernsteuern können.
Quellen: § 9 EEG (Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, Nr. 2 Buchst. b und Nr. 3; Satz 3 Nr. 3) (öffnet in neuem Fenster)
Verständliche Einordnung: Bundesnetzagentur: Moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme (öffnet in neuem Fenster). Stand: Gesetzesstand gelesen am 28.10.2026.