Strompreis · Speicher-Tarif-Rechner

Lohnt sich ein Speicher mit dynamischem Stromtarif?

Wir rechnen mit echten Börsenpreisen der letzten zwölf Monate nach, was ein Speicher bringt, der zu günstigen Stunden aus dem Netz lädt.

Ohne Speicher? Zum Tarif-Rechner →

Dein Speicher

Steht im Datenblatt.

Annahme: 85 %. Passe den Wert an deinen Speicher an.

Speicher ohne Einspeisung geben nur ab, was im Haus gerade verbraucht wird.

Dann ist dein Speicher von April bis September meist mit Solarstrom voll. Ohne Solaranlage rechnen wir das ganze Jahr – im Sommer ist der Abstand zwischen günstigen und teuren Stunden am größten.

Aufschläge und Anbieterbeispiel wie im Tarif-Rechner: zusammen 17,71 ct/kWh netto, dazu 19 % Mehrwertsteuer. BDEW-Stand 21.08.2026, Anbieterbeispiel 11.12.2025. Grundgebühren ändern sich durch das Laden nicht.

Dein Ergebnis

Die Preisdaten werden geladen.

Rückblick, keine Prognose. Obergrenze bei perfekter Planung; echte Steuerungen erreichen weniger. Bundesweite Durchschnittswerte; zeitvariable Netzentgelte (§ 14a, Modul 3) sind nicht eingerechnet. Zusätzliche Zyklen altern den Akku. Nur möglich, wenn dein Gerät aus dem Netz laden kann und dein Tarif viertelstündlich oder stündlich abgerechnet wird.

Was gilt rechtlich? Die neuen Speicher-Regeln (MiSpeL) kurz erklärt

Bisher galt: Ein Speicher an einer geförderten Solaranlage durfte nur Solarstrom vom eigenen Dach aufnehmen. Wer zusätzlich Strom aus dem Netz einspeicherte, riskierte die Förderung für den Strom, den der Speicher später ins Netz abgibt [Q-M2 (öffnet in neuem Fenster)].

Die Bundesnetzagentur hat dazu am 1. Oktober 2026 neue Regeln beschlossen, kurz MiSpeL [Q-M1 (öffnet in neuem Fenster), Q-M3 (öffnet in neuem Fenster)]. Sie erlauben, einen Speicher gemischt zu nutzen – mit Solar- und Netzstrom –, ohne dass die Förderung für den Solarstrom wegfällt. Für Netzstrom, der wieder ins Netz zurückgeht, entfallen Umlagen [Q-M2 (öffnet in neuem Fenster)]. Strom, den du aus dem Netz holst und im Haus verbrauchst, kostet weiter den vollen Preis mit allen Abgaben [Q-M2 (öffnet in neuem Fenster)].

Es gibt zwei Wege [Q-M2 (öffnet in neuem Fenster)]:

  • Pauschaloption: für Solaranlagen bis 30 kWp, meist reicht ein Zähler am Hausanschluss. Sie gilt erst, wenn die EU-Kommission die gesetzliche Grundlage genehmigt hat [Q-M1 (öffnet in neuem Fenster)].
  • Abgrenzungsoption: für alle Größen, meist mit einem zweiten Zähler für Speicher oder Wallbox; die Strommengen werden viertelstündlich abgegrenzt.

Bis zum 30. September 2027 gelten die Regeln nur, wenn Netzbetreiber und Messstellenbetreiber einverstanden sind [Q-M1 (öffnet in neuem Fenster)].

Was heißt das für dich?

  • Ohne Solaranlage oder ohne Förderung: MiSpeL betrifft dich kaum. Laden aus dem Netz ist eine reine Rechenfrage – genau die beantwortet der Rechner oben.
  • Mit geförderter Solaranlage und Speicher, der auch aus dem Netz laden soll: Frag deinen Netzbetreiber, ob und welche Option er schon umsetzt, bevor du die Netzladung einschaltest.
  • Mit Balkonkraftwerk: Die Bundesnetzagentur hat für Steckersolargeräte ausdrücklich keine Ausnahme gemacht [Q-M1 (öffnet in neuem Fenster)]. Wie sich Netzladen auf die unvergütete Einspeisung auswirkt, ist im Einzelfall zu klären – auch hier ist der Netzbetreiber die richtige Stelle.

Wir erklären die Regeln, wir beraten nicht rechtlich. Stand: Festlegung vom 01.10.2026.

Quellen

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