Glossar

Was gilt für Netz, Zähler und Vergütung?

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Direktvermarktung

Statt fester Vergütung verkauft ein Dienstleister den Solarstrom an der Börse; dazu kommt eine Marktprämie.

Genauer

Für größere Anlagen ab 100 kW ist das Pflicht, kleinere können freiwillig wechseln. Die Bundesnetzagentur veröffentlicht dafür eigene, etwas höhere Werte, weil der Vermarkter Kosten hat; bis 10 kW z. B. 8,10 ct/kWh bei Teileinspeisung [S9 (öffnet in neuem Fenster)].

Worauf achten

Für Hausanlagen lohnt sich das meist nicht, weil die Kosten des Dienstleisters den Vorteil auffressen können.

Passt dazu

Einspeisevergütung.

Quellen

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Einspeisevergütung

Das Geld, das der Netzbetreiber für eingespeisten Solarstrom zahlt.

Genauer

Der Satz gilt ab Inbetriebnahme fest für 20 Jahre plus das restliche Inbetriebnahmejahr. Für Anlagen auf Gebäuden bis 10 kW, die vom 1. August bis 31. Dezember 2026 in Betrieb gehen, sind es 7,70 ct/kWh bei Teileinspeisung (mit Eigenverbrauch) und 12,22 ct/kWh bei Volleinspeisung [S9 (öffnet in neuem Fenster)]. Für den Teil einer Anlage über 10 kW gelten niedrigere Sätze.

Worauf achten

Für neue Anlagen seit 25. Februar 2025 gibt es bei negativen Börsenpreisen keine Vergütung (siehe negative Strompreise). Die Sätze ändern sich; für 2027 berät der Bundestag ein neues EEG.

Passt dazu

Marktstammdatenregister, Solaranlage-Rechner.

Quellen

Stand:

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Intelligentes Messsystem (Smart Meter)

Ein digitaler Zähler mit Kommunikationseinheit (Smart-Meter-Gateway), der Messwerte an Netzbetreiber und Stromlieferanten übermittelt.

Genauer

Pflicht ist es u. a. ab 6.000 kWh Verbrauch im Jahr, bei Erzeugungsanlagen über 7 kW und bei steuerbaren Verbrauchseinrichtungen nach § 14a [S10 (öffnet in neuem Fenster)]. Die jährlichen Kosten sind gedeckelt, z. B. 50 € bei Anlagen bis 15 kW oder bei § 14a; die Steuerbox kostet bis zu 50 € zusätzlich [S10 (öffnet in neuem Fenster)].

Worauf achten

Ein dynamischer Tarif und das Modul 3 nach § 14a setzen ein intelligentes Messsystem voraus. Bei neuen Solaranlagen entfällt mit Smart Meter und Steuerbox die 60-Prozent-Grenze.

Passt dazu

§ 14a EnWG, negative Strompreise, Tarif-Rechner.

Quellen

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LVRT und HVRT

Ob der Wechselrichter bei einem kurzen Spannungseinbruch (LVRT, „Low Voltage Ride Through“) oder einer kurzen Spannungsspitze (HVRT, „High …“) am Netz bleibt, statt sich zu trennen.

Genauer

Früher trennten sich kleine Anlagen bei kurzen Einbrüchen sofort. Bleiben sie am Netz und speisen dabei Blindstrom ein, stützen sie die Spannung – das wird bei vielen Solaranlagen im Netz wichtiger [S4 (öffnet in neuem Fenster)]. „Zero power modus“ bedeutet, dass der Wechselrichter während des Ereignisses am Netz bleibt, aber keine Leistung abgibt.

Worauf achten

Vorgabe des Netzbetreibers; nicht selbst ändern.

Quellen

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Marktstammdatenregister (MaStR)

Das amtliche Register der Bundesnetzagentur, in das Solaranlagen, Speicher und Steckersolargeräte eingetragen werden müssen.

Genauer

Frist: innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme; jeder Speicher wird eigens eingetragen. Ohne Eintrag besteht kein Anspruch auf Einspeisevergütung; der Netzbetreiber darf die Zahlung zurückhalten [S11 (öffnet in neuem Fenster)]. Für Steckersolargeräte gibt es seit 1. April 2024 eine vereinfachte Eingabe [S11 (öffnet in neuem Fenster)]. Erträge werden nicht gemeldet, nur Stammdaten.

Worauf achten

Änderungen wie Erweiterung, neuer Speicher oder Abbau nachtragen [S11 (öffnet in neuem Fenster)].

Passt dazu

Balkonkraftwerk-Karte (Daten aus dem MaStR).

Quellen

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Negative Strompreise und Solarspitzengesetz

Wenn mehr Strom angeboten wird, als gebraucht wird, kann der Börsenpreis unter null fallen. Für neue Anlagen gibt es dann keine Einspeisevergütung.

Genauer

Das Solarspitzengesetz gilt für Anlagen ab 2 kW, die seit dem 25. Februar 2025 in Betrieb gehen [S13 (öffnet in neuem Fenster), S14 (öffnet in neuem Fenster)]:

Worauf achten

Eigenverbrauch ist nicht betroffen. Ein Speicher, der mittags lädt statt einspeist, mildert die 60-Prozent-Grenze. Wie oft Preise negativ sind, zeigt Strompreis heute.

Passt dazu

Einspeisebegrenzung, Day-Ahead-Preis, Strompreis heute.

Quellen

Stand:

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Netzschutz: Spannung und Frequenz

Grenzwerte, bei denen sich der Wechselrichter automatisch vom Netz trennt.

Genauer

Nach der Anwendungsregel VDE-AR-N 4105 trennt sich die Anlage z. B., wenn die Spannung im Mittel über 10 Minuten 253 V (110 % von 230 V) übersteigt, kurzzeitig über 287,5 V oder unter 184 V liegt, oder wenn die Frequenz unter 47,5 Hz fällt bzw. über 51,5 Hz steigt [S3 (öffnet in neuem Fenster)].

App

„10-Minuten-Überspannungsschutz“, „Netzspannungsanpassung“, „Netzprüfung vor der Verbindung“, „Erkennungskriterien Inselbildung“, „Externer Relais-Schutz bei Netzstörung“.

Worauf achten

Schaltet der Wechselrichter an sonnigen Mittagen öfter wegen Überspannung ab, liegt das meist an der Netzspannung vor Ort – das klärt der Installateur mit dem Netzbetreiber. Nicht selbst verstellen.

Quellen

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Sanftanlauf und Leistungsanstieg

Wie langsam der Wechselrichter nach einer Störung oder einem Neustart seine Leistung wieder hochfährt.

Genauer

Fahren viele Anlagen nach einer Netzstörung gleichzeitig mit voller Leistung an, kann das Netz erneut ins Schwanken kommen. Deshalb steigt die Leistung schrittweise. Die genaue Rampe gibt die Netzanschlussregel vor; der Installateur stellt sie ein.

App

„Wirkleistungswiederzuschaltung als Sanftanlauf nach einem Fehler“, „Anstieg der Wirkleistung“, „Wirkleistungsrampen im laufenden Betrieb“, „Wiederherstellungszeit nach Fehler (s)“.

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Steckersolargerät (Balkonkraftwerk)

Eine kleine Solaranlage, die über eine Steckdose ins Hausnetz einspeist.

Genauer

Rechtlich gilt: Wechselrichter höchstens 800 W, Module höchstens 2.000 Wp; anmelden nur im Marktstammdatenregister, nicht mehr beim Netzbetreiber [S12 (öffnet in neuem Fenster)]. Ein alter Ferraris-Zähler, der rückwärts läuft, wird bis zum Tausch geduldet; der Messstellenbetreiber tauscht ihn [S12 (öffnet in neuem Fenster)]. Die 60-Prozent-Grenze des Solarspitzengesetzes gilt erst ab 2 kW.

Worauf achten

Die 800 W gelten einmal je Zähler [S12 (öffnet in neuem Fenster)]. Mit Speicher kann der Netzbetreiber trotzdem eine Meldung verlangen [S12 (öffnet in neuem Fenster)].

Passt dazu

Balkonkraftwerk-Rechner, Balkonkraftwerk-Karte.

Quellen

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Steuerbare Verbrauchseinrichtung (§ 14a EnWG)

Wärmepumpen, Wallboxen, Klimaanlagen und Speicher, die mehr als 4,2 kW aus dem Netz ziehen können, darf der Netzbetreiber bei drohender Überlastung kurzzeitig drosseln. Dafür sinkt das Netzentgelt.

Genauer

Gilt für Geräte, die ab 1. Januar 2024 in Betrieb gehen. Gedrosselt wird nie unter 4,2 kW; Licht, Kühlschrank und andere Haushaltsgeräte sind nicht betroffen, eigener Solarstrom zählt nicht mit [S8 (öffnet in neuem Fenster)]. Zur Wahl stehen: Modul 1, ein fester Nachlass im Jahr (laut Bundesnetzagentur je nach Netzgebiet 110 bis 190 €, Stand 2023); Modul 2, der Arbeitspreis des Netzentgelts sinkt auf 40 %, mit eigenem Zähler; Modul 3, zeitvariable Netzentgelte seit April 2025, nur zusammen mit Modul 1 und mit intelligentem Messsystem [S8 (öffnet in neuem Fenster)].

Worauf achten

Ein Speicher fällt nur darunter, soweit er aus dem Netz lädt [S8 (öffnet in neuem Fenster)]. Welches Modul sich lohnt, hängt vom Verbrauch und vom Netzgebiet ab.

Passt dazu

Intelligentes Messsystem.

Quellen

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Zweirichtungszähler (moderne Messeinrichtung)

Ein digitaler Stromzähler, der Bezug und Einspeisung getrennt zählt.

Genauer

Er ersetzt bei einer neuen Solaranlage den alten Zähler. Ohne Kommunikationsmodul heißt er „moderne Messeinrichtung“; die Preisobergrenze liegt bei 25 € im Jahr [S10 (öffnet in neuem Fenster)].

Datenblatt/Zähler

Zwei Zählwerke, oft mit Kennzahlen 1.8.0 (Bezug) und 2.8.0 (Einspeisung) im Display.

Passt dazu

Intelligentes Messsystem, Einspeisung, Netzbezug.

Quellen

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